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   OLG Hamm, 26.06.1985 - 13 U 277/82   

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https://dejure.org/1985,1890
OLG Hamm, 26.06.1985 - 13 U 277/82 (https://dejure.org/1985,1890)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.1985 - 13 U 277/82 (https://dejure.org/1985,1890)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 1985 - 13 U 277/82 (https://dejure.org/1985,1890)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung eines Mitverschuldens bei der Geltendmachung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Ursächlichkeit des Nichtanschnallens für einen Verletzungseintritt; Verteilung der Beweislast bei der Geltendmachung eines Mitverschuldens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 205
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1985 - 13 U 277/82
    Der Schädiger, der sich auf ein solches Mitverschulden beruft, muß zunächst beweisen, daß das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes die entstandenen Verletzungen mitverursacht hat, wobei es in der Regel genügt, daß er einen typischen Geschehensablauf beweist, aufgrund dessen der Anscheinsbeweis für die Ursachlichkeit spricht (BGH VersR 1980, 824, Weber DAR 1981, 161, 165).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß der Unfall einer der hierfür typischen Gruppen von Unfallabläufen zuzuordnen ist (Senatsurteile vom 1. April 1980, aaO unter II. 3. a), aa) und vom 25. Januar 1983 - VI ZR 92/81 - VersR 1983, 440; Entschließung Nr. 2 des Arbeitskreises I des 16. Verkehrsgerichtstages 1978, VGT 1978, S. 7; Geigel/Haag, Der Haftpflichtprozeß, 20. Auflage, 1990, 27. Kapitel, Rdn. 549; Händel, NJW 1979, 2289, 2290; Hofmann, Haftpflichtrecht für die Praxis, 1989, 1.11.8.4., Rdn. 162 d; Weber, NJW 1986, 2667, 2675; OLG München, VersR 1979, 1157; OLG Hamm, VersR 1987, 205, 206 [OLG Hamm 26.06.1985 - 13 U 277/82]; kritisch Ludolph, NJW 1982, 2595; Landscheidt, NZV 1988, 7, 8).
  • OLG Celle, 16.09.2009 - 14 U 71/06

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer offenen Schmerzensgeldteilklage;

    b) Somit müssen die Beklagten beweisen, dass der Kläger seine schweren Verletzungen - namentlich im Bereich des Kopfes - nicht erlitten hätte, wenn er angeschnallt gewesen wäre (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, a. a. O. - juris Rdnr. 42. KG, VM 1982, 63 - Leitsatz 1 bei juris. OLG Naumburg, OLGR 2008, 537 - juri sRdnr. 24. OLG Hamm, VersR 1987, 205. für einen dahingehenden Inhalt des vom Schädiger zu erbringenden Beweises auch BGH, NJW 1980, 2125 - juris Rdnr. 18, 2. Satz).
  • OLG Oldenburg, 29.04.1998 - 2 U 264/97

    Vorsatz, Schadensersatz, Halter, Risikoausschluß, Obhutspflicht,

    Jedoch müssen Anhaltspunkte dafür vorhanden sein, daß die Fahrzeugschlüssel entwendet werden könnten und deshalb eine Schwarzfahrt droht (OLG Hamm VersR 1978, 949, VersR 1987, 205, 206; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Auf., § 7 StVG Rn 314 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2004 - 1 U 44/03

    Zur Frage der Haftung des Fahrzeughalters und des Versicherers für materielle und

    Damit, dass ausgerechnet ein solcher Mitfahrer die kurze Abwesenheit des Kraftfahrers ausnutzt, mit dem steckengelassenen Schlüssel das Fahrzeug zu starten und damit zu fahren, muss der Kraftfahrer ohne konkreten Anlass nämlich nicht rechnen (vgl. auch OLG Hamm, VersR 1978, 949; VersR 1987, 205 f.).
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